Vermittlung ist ein wirksames Rechtsmittel außerhalb des Gerichts, das im Rahmen des Gesetzes über Vermittlung in Zivilstreitigkeiten erlassen wurde. Die Parteien können eine gemeinsame Einigung erzielen, indem sie den Streit mit Hilfe eines Vermittlers gemeinsam aushandeln.

Bei der Vermittlungsmethode ersetzt die nach dieser Lösung geschlossene Vereinbarung die gerichtliche Entscheidung. Auch wenn Sie im Streitfall Vermittlung einsetzen, ist es immer dann möglich, sich an die Justiz zu wenden, wenn Sie keine Einigung erzielen können.

Das Ziel der Vermittlung besteht nicht darin, zu entscheiden, wer gewinnt oder verliert, sondern die am besten geeignete Lösung zu finden, die den Bedürfnissen der Parteien entspricht.