Aufmerksamkeit für die Registrierung und Benachrichtigung bei KVKK Data Controllers Registry! Frist 30.06.2020 !!

Bekanntlich müssen sich nach Artikel 16 des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten Nr. 6698 (Gesetz) reale und juristische Personen, die personenbezogene Daten verarbeiten, vor der Verarbeitung der Daten beim Register der Datenverantwortlichen registrieren lassen.

• Die Frist für die Beauftragung von realen und juristischen Personendaten, deren jährliche Mitarbeiterzahl mehr als 50 beträgt oder deren jährliche Finanzbilanz mehr als 25 Millionen TL beträgt, um die Verpflichtung zur Registrierung und Meldung an das Register zu erfüllen, 30.06.2020
• Die Frist für Personen, die echte und juristische Personen mit Wohnsitz im Ausland sind, um ihrer Verpflichtung zur Registrierung und Meldung bei der Registrierung nachzukommen, beträgt der 30.06.2020.
• Die jährliche Mitarbeiterzahl beträgt weniger als 50 und die jährliche Finanzbilanz beträgt weniger als 25 Millionen TL. Der Zeitraum, der der tatsächlichen oder juristischen Person, die für die Verarbeitung privater Daten verantwortlich ist und deren Haupttätigkeit darin besteht, die Verpflichtung zur Registrierung und Meldung an das Register zu erfüllen, bis zum 30.09.2020, beträgt.
• Die Frist, die den öffentlichen Einrichtungen und Agenturen zur Erfüllung ihrer Registrierungs- und Meldepflicht eingeräumt wird, beträgt bis zum 31.12.2020.

Es wird durch die Bestimmungen des Gesetzes Nr. 6698 geregelt, das Geldbußen von 20 türkischen Lira bis 1.000.000 türkischen Lira für diejenigen abdeckt, die in den Geltungsbereich fallen und gegen die Registrierungs- und Benachrichtigungspflicht des Registers für Datenverantwortliche verstoßen.